Robaws - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Robaws - Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Oktober 2023)
- ANWENDUNGSBEREICH
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (die Allgemeinen Geschäftsbedingungen) gelten für alle Bestellungen, die zwischen der Eforge BV, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in der Blokkestraat 41, Einheit 1.1, 8550 Zwevegem, und eingetragen im Handelsregister unter der Nummer 0808.554.782 (Robaws), und der juristischen Person oder natürlichen Person, die im Bestellformular als Kunde bezeichnet wird (der Kunde), abgeschlossen werden, es sei denn, sie werden (teilweise) durch abweichende vertragliche Vereinbarungen ersetzt, die ausdrücklich zwischen Robaws und dem Kunden vereinbart wurden. Robaws und der Kunde werden nachfolgend gemeinsam als die Parteien und einzeln als eine Partei bezeichnet.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das zutreffende Bestellformular (Bestellformular) und die Datenschutzvereinbarung (sofern anwendbar), die als Anlage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügt ist, bilden zusammen mit den Bezug genommenen Dokumenten den Vertrag. Im Falle von Widersprüchen gilt die folgende absteigende Rangfolge: (i) das Bestellformular, (ii) die Datenschutzvereinbarung und (iii) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.3. Die Parteien erklären ausdrücklich, dass andere Standardbedingungen als diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Kunden, nicht gelten.
- LÖSUNG
2.1. Lösung und autorisierte Benutzer - Die Lösung bezieht sich auf die von Robaws angebotene "Software as a Service"-Plattform, über die der Kunde und von ihm bezahlte autorisierte Benutzer (die autorisierten Benutzer) Zugang zu den folgenden Komponenten erhalten und diese nutzen können: (i) das Computerprogramm oder die Computeranwendung "Robaws", das über das Internet auf den externen Servern von Robaws zugänglich ist (die Software), einschließlich der Verknüpfungen zu externer Software; und (ii) die begleitende Dokumentation der Software, insbesondere schriftliche oder elektronische Materialien, die Informationen und Anweisungen zur Verwendung der Software enthalten (die Dokumentation).
2.2. Robaws weist jedem autorisierten Benutzer ein persönliches Benutzerkonto und die entsprechenden persönlichen Anmeldeinformationen zu. Ein Benutzerkonto darf nur von einer einzelnen natürlichen Person verwendet werden und darf nicht von mehreren Personen gemeinsam genutzt werden. Der Kunde wird jede natürliche Person, die die Lösung verwendet, als autorisierten Benutzer registrieren. Nur der Kunde und die autorisierten Benutzer sind für den Schutz und die Sicherheit der Anmeldeinformationen (einschließlich Benutzername und Passwort) verantwortlich.
2.3. Der Kunde wählt eines der drei (3) Pakete (jedes ein Paket) der Lösung: (i) das Starter-Paket; (ii) das Go-Paket; oder (iii) das Pro-Paket, wie im Bestellformular aufgeführt. Jedes Paket verfügt über spezifische Funktionen, die auf der Website von Robaws und in der Dokumentation erläutert werden. Alle autorisierten Benutzer fallen unter das gewählte Paket, und die Gebühr wird für jeden autorisierten Benutzer unabhängig von der Nutzung der Lösung durch den autorisierten Benutzer gleich sein.
2.4. Robaws kann zusätzliche Funktionen gegen eine zusätzliche Zahlung (Add-Ons) anbieten, die der Kunde seinem gewählten Paket hinzufügen kann. Wenn der Kunde Add-Ons verwendet, gelten diese als Bestandteil der Lösung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.5. Während der Laufzeit kann der Kunde zusätzliche autorisierte Benutzer selbst hinzufügen. Für jeden dieser zusätzlichen autorisierten Benutzer wird gemäß Artikel 5.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine zusätzliche Gebühr anteilig fällig.
2.6. Zur Klarstellung umfasst die Lösung nur die Verknüpfungen zu externer Software und nicht die externe Software selbst. Die Lizenzen für diese externe Software und die damit verbundenen Preise werden vom Kunden direkt mit dem jeweiligen externen Softwareanbieter vereinbart und bezahlt, ohne jegliche Beteiligung oder Vermittlung von Robaws. Robaws übernimmt keine Verantwortung für die ordnungsgemäße Funktion dieser externen Software.
2.7. Der Kunde erklärt, dass für die Nutzung der Lösung eine Internetverbindung und die Verwendung eines modernen Webbrowsers (wie die neueste Version von Google Chrome) erforderlich sind. Bei Fehlen dieser Voraussetzungen kann der Kunde die Lösung möglicherweise nicht oder nicht vollständig nutzen.
2.8. Wenn der Kunde Zugang zu und Nutzung der digitalen Arbeitsauftrags-App 'Wappy' wünscht, muss dies im Bestellformular festgehalten werden. Wenn der Kunde Wappy verwendet, wird diese "Software as a Service" ebenfalls als Software gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen betrachtet, wobei die Anzahl der autorisierten Benutzer von Wappy und die Abonnementdauer (pro Monat / pro Jahr) abweichen können.
2.9. Nutzung der Lösung - Der Kunde erhält ein persönliches, eingeschränktes, nicht-exklusives, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht auf Zugang zu und Nutzung der Lösung, das auf seine autorisierten Benutzer während der Laufzeit des Vertrags beschränkt ist. Der Kunde darf die Lösung nur für die in der Dokumentation oder auf der Website von Robaws angegebenen Zwecke verwenden und darf die Lösung nicht weitervermarkten.
2.10. Der autorisierte Benutzer hat nur Zugang zu und Nutzung der Lösung über ein ausgewähltes Gerät gleichzeitig. Wenn ein autorisierter Benutzer die Lösung gleichzeitig über mehrere Geräte nutzen möchte, ist hierfür eine zusätzliche Gebühr zu zahlen (sofern dies nicht Bestandteil der entsprechenden Lizenz ist), die sich auf die Kosten eines zusätzlichen autorisierten Benutzers belaufen kann.
2.11. Robaws kann die Lösung nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit aktualisieren, wird jedoch keine wesentliche Funktion der Lösung ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden entfernen. Wenn es sich um eine Änderung einer wesentlichen Funktion handelt, die offensichtlich nachteilig für den Kunden ist, kann der Kunde den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von fünfzehn (15) Kalendertagen kündigen.
2.12. Jede Nutzung der Lösung, die über den im Rahmen dieses Vertrags gewährten Zugangs- und Nutzungsrechten liegt oder den Bedingungen dieses Vertrags widerspricht, berechtigt Robaws, die gemäß diesen Rechten gewährten Rechte auszusetzen und/oder den Vertrag wegen wesentlicher Verletzung durch den Kunden zu kündigen. In letzterem Fall hat Robaws das Recht, die bereits gezahlten Gebühren zu behalten und die noch zu zahlenden Gebühren für die verbleibende Laufzeit des Vertrags einzufordern.
2.13. Robaws wird regelmäßig Wartungsarbeiten an der Software durchführen, um den Betrieb und/oder den Zugang zu verbessern oder zu erweitern.
- INTELLEKTUELLE EIGENTUMSRECHTE
3.1. Alle geistigen Eigentumsrechte, die einer Partei vor Abschluss des Vertrags gehören, verbleiben bei dieser Partei. Die Lösung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle zugrunde liegenden Daten, Software, Plattformen, Algorithmen, Codes, Technologien, Anwendungen, (Website-)Designs, Know-how, Techniken, Methoden, Materialien, Systeme und sonstige zu liefernde Produkte und/oder Dienstleistungen, einschließlich aller Änderungen, Verbesserungen und Ableitungen davon und aller damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte, sind Eigentum von Robaws und/oder ihren verbundenen Unternehmen, die alle Rechte, Ansprüche und Interessen in Bezug darauf besitzen.
3.2. Robaws behält sich das Recht vor, Vorschläge, Ideen, Verbesserungen, Anfragen, Feedback, Empfehlungen oder sonstiges Know-how, das im Rahmen des Vertrags verwendet oder entwickelt wird, zu nutzen, soweit diese keine Kundendaten enthalten.
3.3. Soweit der Kunde irgendwelche Rechte, Titel oder Interessen an geistigem Eigentum erwirbt, das Robaws gehört, überträgt der Kunde hiermit alle seine Rechte, Titel und Interessen an solchem geistigen Eigentum an Robaws.
- VERTRAULICHKEIT
4.1. Alle mündlich oder schriftlich von einer Partei (der offenlegenden Partei) an die andere Partei (die empfangende Partei) offengelegten Informationen, die als vertraulich betrachtet werden oder von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie vertraulich sind, angesichts der Art der Informationen und der Umstände der Offenlegung (die vertraulichen Informationen), insbesondere alle Informationen über die Aktivitäten, Geschäfte, Produkte, Entwicklungen, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten beider Parteien, sind vertraulich zu behandeln. Die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei dürfen von der empfangenden Partei nur zur Durchführung des Vertrags verwendet werden und dürfen keiner anderen Partei als den Mitarbeitern und Beauftragten der empfangenden Partei, die dies für die Durchführung des Vertrags erforderlicherweise wissen müssen, offengelegt werden.
4.2. Die empfangende Partei wird für alle während der Laufzeit dieses Vertrags erhaltenen vertraulichen Informationen den gleichen Grad an Sorgfalt anwenden, den sie zur Wahrung der Vertraulichkeit ihrer eigenen ähnlichen vertraulichen Informationen anwendet, und auf keinen Fall weniger als angemessene Sorgfalt.
4.3. Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei offenlegen, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei die offenlegende Partei über die erforderliche Offenlegung im Voraus informiert, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
5.1. Der Kunde kann die Lösung für maximal vierzehn (14) Kalendertage kostenlos testen (in der Demo-Version). Nach diesem Zeitraum ist die Zahlung durch den Kunden für den Zugang zur und Nutzung der Lösung in der Vollversion (d. h. nicht-Demo-Version) gemäß Artikel 2 dieser Vereinbarung erforderlich.
5.2. Der Kunde wird zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums (Monatsbeginn für ein monatliches Abonnement; Jahresbeginn für ein jährliches Abonnement) an Robaws die Gebühren gemäß dem entsprechenden Bestellformular für die Nutzung der Lösung (die Abonnementgebühr) zahlen. Für die Erbringung von Dienstleistungen wird der Kunde die Gebühren gemäß dem entsprechenden Bestellformular zahlen, die im Allgemeinen vor der Erbringung der Dienstleistungen in Rechnung gestellt werden (die Dienstleistungsgebühr) (die Abonnementgebühr und die Dienstleistungsgebühr werden zusammen als Gebühren bezeichnet). Die Gebühren verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer Steuern und (lokaler) Abgaben. Die Gebühren sind in der Währung zu zahlen, die im Bestellformular angegeben ist.
5.3. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass Robaws das Recht hat, anteilige zusätzliche Kosten und Gebühren in Rechnung zu stellen, wenn (i) der Kunde einen zusätzlichen autorisierten Benutzer hinzufügt und/oder; (ii) ein autorisierter Benutzer die Lösung über mehrere Geräte verwendet und/oder; (iii) der Kunde Robaws darüber informiert, dass er das betreffende Paket der Lösung "upgraden" möchte (d. h. von Starter-Paket auf Go-Paket oder Pro-Paket wechseln; oder von Go-Paket auf Pro-Paket wechseln).
5.4. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass es während der laufenden Laufzeit (monatlich oder jährlich) des Vertrags nicht möglich ist, die Anzahl der autorisierten Benutzer zu reduzieren. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass es nicht möglich ist, das betreffende Paket der Lösung "downzugraden" (d. h. vom Pro-Paket auf das Go-Paket oder das Starter-Paket wechseln; oder vom Go-Paket auf das Starter-Paket wechseln).
5.5. Wenn der Kunde den Vertrag vorzeitig kündigt, bevor Dienstleistungen erbracht wurden, für die bereits ein Bestellformular zwischen den Parteien geschlossen wurde, bleiben die Zahlungen für diese Dienstleistungen vom Kunden geschuldet.
5.6. Robaws kann die Gebühren jedes Jahr (zu jeder Zeit) aufgrund einer Änderung der Arbeitskosten oder externen (Drittanbieter-)Kosten erhöhen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Löhne, Energiekosten, Materialkosten und Lizenzen von Drittanbietern wie Hosting-Services). Darüber hinaus behält sich Robaws das Recht vor, Preiserhöhungen vorzuschlagen, um Verbesserungen der Produktqualität, Verbesserungen der Servicestandards oder andere wesentliche Verbesserungen der im Rahmen des Vertrags erbrachten Lösung anbieten zu können. Wenn der Kunde den Änderungen der Preise nicht zustimmt, muss der Kunde das dann laufende Abonnement für die Lösung rechtzeitig kündigen, innerhalb von einem (1) Monat nach Benachrichtigung über die Preisänderung durch Robaws.
5.7. Rechnungen von Robaws sind innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar (sofern nicht anders angegeben auf dem jeweiligen Bestellformular).
5.8. Für jede unbestrittene Zahlung, die bis zum Fälligkeitsdatum nicht vom Kunden erhalten wurde, kann Robaws Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich zulässigen Höchstsatzes berechnen. Der Kunde hat alle angemessenen Inkassokosten zu tragen, einschließlich der Anwaltsgebühren und Inkassogebühren. Etwaige bestrittene Beträge müssen innerhalb von acht (8) Kalendertagen nach Erhalt einer Rechnung durch den Kunden an Robaws unter [email protected] gemeldet werden, wobei die Grundlage für den Widerspruch und der betreffende Betrag anzugeben sind. Wenn ein Betrag nicht innerhalb dieser acht (8) Kalendertage bestritten wird, gilt er als vom Kunden akzeptiert. In jedem Fall wird der unbestrittene Teil der Rechnung wie oben beschrieben bezahlt.
5.9. Robaws ist berechtigt, bei nicht rechtzeitiger (vollständiger) Zahlung ohne vorherige Ankündigung den Zugang zur und Nutzung der Lösung auszusetzen, bis der gesamte ausstehende Betrag bezahlt ist.
- ERKLÄRUNGEN UND GARANTIEN
6.1. Robaws erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag nach Treu und Glauben und gemäß den geltenden professionellen Standards. Alle Verpflichtungen von Robaws gemäß diesem Vertrag sind Anstrengungsverpflichtungen.
6.2. Während der Laufzeit des Vertrags garantiert Robaws, dass: (a) die Software im Wesentlichen gemäß der Dokumentation funktioniert; und (b) Robaws die branchenüblichen Praktiken anwendet, um Viren, Würmer, Trojaner oder andere unbeabsichtigte schädliche oder zerstörerische Codes in der Software zu erkennen. Die vorstehenden Garantien gelten nicht, wenn das Versagen der Software auf Fahrlässigkeit, Fehler oder Missbrauch der Software (einschließlich Nutzung, die nicht mit der Dokumentation übereinstimmt) durch den Kunden, die autorisierten Benutzer oder eine andere Partei als Robaws zurückzuführen ist.
6.3. Mit Ausnahme der ausdrücklich in diesem Artikel 6 dargelegten Bestimmungen und soweit gesetzlich zulässig, wird die Lösung "wie besehen" bereitgestellt. Die in diesem Artikel 6 dargelegten ausdrücklichen Garantien sind die einzigen Garantien, die Robaws in Bezug auf die Lösung, die Dienstleistungen oder jegliche Materialien oder Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag von Robaws bereitgestellt werden, gibt. Robaws gibt keine weiteren Garantien, Zusicherungen, Erklärungen oder Bedingungen, weder schriftlich noch mündlich, ausdrücklich oder implizit, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Garantien der Nichtverletzung, der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Brauchbarkeit, der Genauigkeit, der Vollständigkeit, der Leistungsfähigkeit oder der Eignung für eine bestimmte Nutzung, des Missbrauchs oder der Unfähigkeit zur Nutzung der Lösung.
- FREISTELLUNG
7.1. Robaws wird den Kunden gegen Ansprüche Dritter verteidigen und freistellen, die behaupten, dass die im Rahmen dieses Vertrags bereitgestellte Lösung die geistigen Eigentumsrechte dieser Dritten verletzt. Der Kunde wird Robaws unverzüglich über solche Ansprüche Dritter informieren und Robaws alle erforderlichen Vollmachten und Befugnisse zur Behandlung und Verteidigung der Ansprüche erteilen.
7.2. Die oben genannten Verpflichtungen von Robaws zur Verteidigung und Freistellung gelten nicht, wenn eine Forderung aus oder im Zusammenhang mit (i) unbefugter Nutzung der Lösung durch den Kunden, (ii) Änderung, Anpassung oder Konvertierung der Lösung durch den Kunden oder eine Drittpartei, (iii) Nutzung der Lösung durch den Kunden in Verbindung mit anderen Produkten oder Dienstleistungen oder (iv) Erfüllung der Spezifikationen, Anforderungen oder Anfragen des Kunden durch Robaws resultiert.
7.3. Wenn die Lösung Gegenstand einer oder Robaws vernünftigerweise feststellt, dass die Lösung wahrscheinlich Gegenstand einer Forderung wegen Verletzung Dritter sein wird (wie in Artikel 7.1 beschrieben), hat Robaws das Recht, nach eigenem Ermessen zu handeln: (i) den (angeblichen) Verletzungsteil der Lösung so anzupassen, dass er keine Verletzung mehr darstellt, und dabei die gleichwertige Funktionalität beizubehalten; (ii) für den Kunden eine Lizenz zu erhalten, die Lösung gemäß diesem Vertrag weiter zu nutzen; oder (iii) das betreffende Bestellformular oder den Vertrag zu kündigen und dem Kunden einen Betrag zu zahlen, der einem anteiligen Teil der Gebühren entspricht, die Robaws gemäß diesem Vertrag für den betreffenden Teil der Lösung erhalten hat, der Gegenstand einer solchen Verletzung ist.
7.4. Das Vorstehende umfasst die gesamte Haftung und Verpflichtungen von Robaws und die einzigen Rechtsbehelfe des Kunden in Bezug auf jede Verletzungsforderung Dritter.
- HAFTUNG
8.1. In keinem Fall haftet Robaws für besondere, zufällige, strafende, indirekte, exemplarische oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangene Einnahmen, entgangenen Gewinn, Ersatzgüter, Verlust von Technologie, Verlust von Dokumenten oder Berechnungen, Verlust von Rechten oder Dienstleistungen, Verlust von Daten, Dokumenten oder Kommunikation oder Unterbrechung oder Verlust der Nutzung von Dienstleistungen, Software oder Ausrüstung (einschließlich durch Hacking), selbst wenn Robaws über die Möglichkeit solcher Schäden informiert war, unabhängig davon, ob diese aus einem Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), objektiver Haftung oder anderweitig entstehen.
8.2. Robaws bemüht sich, sicherzustellen, dass bei der Nutzung der Lösung keine Fehler auftreten (zum Beispiel bei der Erstellung von Berechnungen, Planung, Angeboten und der Durchführung von Lagerbestandskontrollen), kann jedoch nicht haftbar gemacht werden, wenn trotz dieser Bemühungen die Nutzung der Lösung zu einer fehlerhaften Berechnung führt. Der Kunde wird stichprobenartig überprüfen, ob die Berechnungen innerhalb der Lösung korrekt sind, und Robaws informieren, wenn ein Fehler gefunden wird.
8.3. Soweit gesetzlich zulässig, beträgt die Gesamthaftung von Robaws, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergibt, sei es vertraglich, durch Garantie, unerlaubte Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit, Produkthaftung oder einer anderen Theorie) oder anderweitig, in keinem Fall mehr als der Gesamtbetrag (ohne Steuern), den der Kunde in den zwölf (12) Monaten vor dem Datum, an dem das schadensverursachende Ereignis eingetreten ist,
9. DAUER UND BEENDIGUNG
9.1. Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald der Kunde erstmals Zugang zur Lösung erhält, und bleibt für den im Bestellformular angegebenen anwendbaren Zeitraum gültig (die Anfangsperiode) sowie für darauf folgende Verlängerungen (jede eine Verlängerung) (die Anfangsperiode und die Verlängerungen bilden zusammen die Laufzeit). Beim Ablauf der Anfangsperiode oder einer Verlängerung wird der Vertrag und das entsprechende Bestellformular automatisch um denselben Zeitraum verlängert wie die dann geltende Laufzeit der Anfangsperiode oder Verlängerung (entweder um einen Monat oder ein Jahr), es sei denn, der Vertrag wird gekündigt (gemäß Artikel 9).
9.2. Der Kunde kann jederzeit schriftlich an Robaws melden, dass er den Vertrag und das entsprechende Bestellformular kündigen möchte. Der Vertrag endet dann am Ende der laufenden Anfangsperiode oder Verlängerung. Mit anderen Worten: Wenn der Vertrag ein monatlich kündbares Abonnement umfasst, endet der Vertrag am Ende des laufenden Monatsabonnements (zum Beispiel: Wenn das Monatsabonnement am 15. März 2023 gestartet wurde, endet es am 14. April 2023); wenn der Vertrag ein jährliches Abonnement umfasst, endet der Vertrag am Ende des laufenden Vertragsjahres (das heißt, wenn das Jahresabonnement am 15. März 2023 gestartet wurde, endet es am 14. März 2024).
9.3. Vor einer Verlängerung des Vertrags gemäß Artikel 9.1 kann der Kunde das Paket für die kommende Verlängerung ändern (einschließlich Änderungen zu einem weniger umfangreichen Paket), indem er die Lizenzverwaltung in der Software selbst oder durch schriftliche Benachrichtigung an Robaws über [email protected] durchführt.
9.4. Falls eine der Parteien einer ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt und eine solche Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach schriftlicher Benachrichtigung über eine solche Verletzung an die verletzende Partei behoben wird, kann dieser Vertrag und/oder jedes entsprechende Bestellformular sofort von der nicht verletzenden Partei gekündigt werden.
9.5. Bei Beendigung oder Ablauf des Vertrags (i) wird der Kunde Robaws sofort alle Gebühren und sonstigen Beträge zahlen, die gemäß diesem Vertrag für die gesamte Laufzeit fällig sind; (ii) hat der Kunde kein Recht mehr auf Zugang oder Nutzung der Lösung; und (iii) wird der Kunde alle vertraulichen Informationen von Robaws, die sich in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden, sofort zurückgeben oder vernichten.
9.6. Wenn der Kunde Kundendaten aus der Software exportieren möchte, muss dies vor Ablauf des Vertrags geschehen. Ausnahmsweise und auf Anfrage sowie gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr kann der Kunde die mit der Lösung verarbeiteten Kundendaten bis zu dreißig (30) Tage nach Beendigung oder Ablauf des Vertrags exportieren.
9.7. Die Bestimmungen dieses Vertrags, die ausdrücklich oder stillschweigend darauf abzielen, nach Beendigung in Kraft zu bleiben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Artikel 3, 4, 6, 8, 9 und 11 dieses Vertrags, bleiben nach Beendigung oder Ablauf dieses Vertrags in Kraft.
10. DATENSCHUTZ
10.1. Soweit Robaws im Rahmen der Bereitstellung der Lösung personenbezogene Daten verarbeitet, d.h. Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, des Kunden und/oder autorisierte Benutzer, werden die Parteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung abschließen und als Anhang zu diesem Vertrag beifügen.
11. SONSTIGES
11.1. Höhere Gewalt - Keine der Parteien haftet in keinem Fall gegenüber der anderen Partei für die Nichterfüllung einer Verpflichtung aus diesem Vertrag, wenn eine solche Nichterfüllung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Brände, zivile Unruhen, terroristische Handlungen, Streiks oder Arbeitsprobleme, Computer-, Netzwerk-, Internet- oder Telekommunikationsstörungen, Cyberangriffe oder jede andere Ursache oder Ursachen gleicher oder anderer Art, die außerhalb der angemessenen Kontrolle einer Partei liegen, solange diese Ursache oder Ursachen bestehen. Die Parteien erkennen und akzeptieren, dass die Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung niemals auf höhere Gewalt zurückzuführen sein kann.
11.2. Unvorhersehbarkeit - Im Falle des Eintretens eines Ereignisses, das außerhalb der angemessenen Kontrolle einer Partei liegt (einschließlich Ereignisse, die zum Zeitpunkt dieses Vertragsabschlusses bereits bestanden oder vorhersehbar waren) und die Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag erheblich erschwert und/oder nachteilig für eine Partei macht, vereinbaren die Parteien, dass die Bedingungen dieses Vertrags weiterhin gelten sollen.
11.3. Öffentlichkeitsarbeit - Robaws behält sich das Recht vor, den Kunden in ihren Referenzen zu erwähnen, es sei denn, der Kunde fordert ausdrücklich etwas anderes. Der Kunde erteilt Robaws die Erlaubnis, seinen Namen in Referenzveröffentlichungen in kommerziellen Broschüren zu verwenden und sein Logo zu erwähnen (i) auf der Website von Robaws, (ii) während Fachmessen oder anderen Veranstaltungen, die die Präsentation oder Förderung der Produkte und Dienstleistungen von Robaws zum Ziel haben, und (iii) über alle anderen Medien, die zu diesem Zweck beitragen.
11.4. Benachrichtigungen - Alle Benachrichtigungen, Anfragen, Zustimmungen, Anforderungen und sonstigen Mitteilungen gemäß diesem Vertrag sind schriftlich an die (E-Mail-)Adresse der empfangenden Partei zu richten, wie im Bestellformular angegeben oder anderweitig von der betreffenden Partei gemäß diesem Vertrag mitgeteilt.
11.5. Änderungen - Die Bedingungen dieses Vertrags können nur durch eine schriftliche Vereinbarung geändert oder angepasst werden, die von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter beider Parteien unterzeichnet wurde, wobei zu beachten ist, dass Robaws vernünftig handelnd die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig ändern kann, nachdem der Kunde benachrichtigt wurde, unter anderem um geltenden gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig die aktuellste Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu überprüfen. Wenn Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Rechte oder Pflichten des Kunden wesentlich verändern, wird sich Robaws bemühen, den Kunden rechtzeitig über die geplanten Änderungen zu informieren. Wenn der Kunde mit den vorgeschlagenen Änderungen nicht einverstanden ist, kann der Kunde den Vertrag kündigen. Der Kunde gilt als die Änderungen akzeptiert zu haben, wenn der Kunde Robaws nicht vor dem Inkrafttreten der Änderungen das Gegenteil mitgeteilt hat.
11.6. Übertragung - Keine der Parteien darf Rechte oder Verpflichtungen aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen, wobei diese Zustimmung nicht unangemessen verweigert wird, wobei jedoch Robaws berechtigt ist, diesen Vertrag oder Teile davon im Falle eines Verkaufs oder einer Fusion auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen oder zuzuweisen, wobei eine solche Übertragung oder Zuteilung nach schriftlicher Benachrichtigung an den Kunden wirksam wird.
11.7. Unterauftragnehmer - Der Kunde erkennt und akzeptiert, dass Robaws zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag Unterauftragnehmer hinzuziehen kann. Robaws haftet vollständig für das Handeln und Unterlassen dieser Unterauftragnehmer, wie sie für ihr eigenes Handeln und Unterlassen gemäß diesem Vertrag haftet.
11.8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand - Auf diesen Vertrag, Bestellformulare und alle Bestellungen des Kunden findet belgisches Recht Anwendung. Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einem Bestellformular oder einer Bestellung eines Kunden unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Gent, Abteilung Kortrijk.